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AMLR — das einheitliche EU-Regelwerk für AML/CFT
Die Verordnung (EU) 2024/1624 ersetzt ab dem 10. Juli 2027 weite Teile des nationalen AML-Rechts für Verpflichtete — neben AMLD6 (nationale Umsetzung) und dem AMLA-Rahmen. Kernänderungen: einheitliche CDD, wirtschaftlich Berechtigte ab 25 % Eigentum oder Kontrolle, EU-weite Bargeldgrenze von 10.000 € im gewerblichen Verkehr, Kryptodienstleister voll im Anwendungsbereich.
Jetzt: unternehmensweite Risikoanalyse entlang der AMLR-Kategorien neu fahren; UBO-Datenqualität prüfen; Screening- und Monitoring-Verträge öffnen. Als Nächstes: Richtlinien-Neufassung entlang der finalen RTS-Pakete der AMLA.
Amtliche Quelle → · Zuletzt geprüft: 2026-07-18