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Risk Management & Resilience July 8, 2026 · E-KMC.EU P.S.A. · Zuletzt geprüft: 2026-07-18

CRA-Meldepflichten ab 11. September 2026: 21-Tage-Countdown für Produkte mit digitalen Elementen

Die erste operative Pflicht des Cyber Resilience Act greift am 11. September 2026: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen — Software eingeschlossen — müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende sicherheitsrelevante Vorfälle an ihr CSIRT und die ENISA melden. Der Hauptkorpus der CRA-Pflichten (Secure-by-Design-Anforderungen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung) gilt ab dem 11. Dezember 2027 — aber die Meldung kommt zuerst, und Meldebereitschaft ist eine operative Fähigkeit, kein Dokument.

Wie die Pflicht aussieht

  • Frühwarnung binnen 24 Stunden ab Kenntnis einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder eines schweren Vorfalls.
  • Meldung binnen 72 Stunden mit Bewertung sowie ein Abschlussbericht nach Vorgabe.
  • Der Anwendungsbereich ist breit: Wer Software oder vernetzte Produkte unter eigenem Namen auf den EU-Markt bringt, sollte sich als erfasst betrachten, bis die Analyse etwas anderes ergibt.

Bereitschaft in fünf Zügen

  • Festlegen, wer „Kenntnis erlangt”. Die Uhr startet mit der Kenntnis — definieren Sie Detektionsquellen und einen internen Weg, der Wochenenden übersteht.
  • Meldeendpunkte kartieren (nationales CSIRT, ENISA-Plattform) und Vorlagen vorformulieren.
  • Schwachstellenmanagement mit Legal verbinden. Exploited-in-the-wild-Triage muss die Meldeanalyse automatisch auslösen.
  • Die Pflicht an Lieferanten weiterreichen — vertragliche Informationspflichten, SBOM-Erwartungen, Reaktionszeiten.
  • Einmal vor September proben. Ein zweistündiges Tabletop heute ist billiger als der erste Ernstfall gegen eine 24-Stunden-Uhr.

Wer zusätzlich unter NIS2 oder DORA fällt, sollte die drei Meldestränge — gleiche Fakten, verschiedene Behörden und Schwellen — in ein Vorfall-Playbook zusammenführen.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847 (CRA) · Europäische Kommission — CRA-Meldepflichten

Dieses Material dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Anlage-, Steuer-, Prüfungs- oder sonstige regulierte Fachberatung dar. Die Anwendbarkeit hängt vom Einzelfall, der Rechtsordnung und der aktuellen Rechtslage ab. Vor einer Entscheidung sind die Aktualität der genannten Quellen zu prüfen und geeignete Fachberater einzubeziehen.