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EU Teilweise anwendbar (EU) 2024/1689 Art.-50-Frist für Altsysteme (vor 08/2026) 2026-12-02

EU AI Act — Zeitplan durch den Digital-Omnibus neu geordnet

Verbotene Praktiken und AI-Literacy-Pflichten gelten seit dem 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten seit dem 2. August 2025, die übrigen Bestimmungen des ursprünglichen Zeitplans ab dem 2. August 2026. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (in Kraft seit 27. Juli 2026) macht die neuen Fristen verbindlich: eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III) rücken auf den 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten des Art. 50 laufen nach doppeltem Kalender: ab dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme müssen sofort konform sein, davor in Verkehr gebrachte bis zum 2. Dezember 2026.

Jetzt: neue KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen klassifizieren — Art. 50 bindet sie bereits; Inventar und Rollenklärung fortführen. Als Nächstes: Kennzeichnung für Bestandssysteme bis 2. Dezember 2026. Beobachten: Leitlinien der Kommission und Normen für Hochrisiko-Pflichten vor Dezember 2027.

Amtliche Quelle → · Zuletzt geprüft: 2026-08-01

Dieses Material dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Anlage-, Steuer-, Prüfungs- oder sonstige regulierte Fachberatung dar. Die Anwendbarkeit hängt vom Einzelfall, der Rechtsordnung und der aktuellen Rechtslage ab. Vor einer Entscheidung sind die Aktualität der genannten Quellen zu prüfen und geeignete Fachberater einzubeziehen.