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EU AI Act — Zeitplan durch den Digital-Omnibus neu geordnet
Verbotene Praktiken und AI-Literacy-Pflichten gelten seit dem 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten seit dem 2. August 2025, die übrigen Bestimmungen des ursprünglichen Zeitplans ab dem 2. August 2026. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (in Kraft seit 27. Juli 2026) macht die neuen Fristen verbindlich: eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III) rücken auf den 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten des Art. 50 laufen nach doppeltem Kalender: ab dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme müssen sofort konform sein, davor in Verkehr gebrachte bis zum 2. Dezember 2026.
Jetzt: neue KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen klassifizieren — Art. 50 bindet sie bereits; Inventar und Rollenklärung fortführen. Als Nächstes: Kennzeichnung für Bestandssysteme bis 2. Dezember 2026. Beobachten: Leitlinien der Kommission und Normen für Hochrisiko-Pflichten vor Dezember 2027.
Amtliche Quelle → · Zuletzt geprüft: 2026-08-01