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MiCA — Kryptomärkte vollständig in der Lizenz-Ära
Mit Ablauf der letzten nationalen Übergangsfristen am 1. Juli 2026 benötigen Kryptodienstleister in der gesamten EU eine MiCA-Zulassung. Gegenparteien — Banken, Zahlungsinstitute, Marktplätze — prüfen den Lizenzstatus zunehmend im Onboarding.
Jetzt: Zulassungsstatus der eigenen Tätigkeit und der Krypto-Gegenparteien verifizieren; White-Papers, Marketing und Beschwerdeprozesse an die MiCA-Wohlverhaltensregeln anpassen.
Amtliche Quelle → · Zuletzt geprüft: 2026-08-01
Dieses Material dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Anlage-, Steuer-, Prüfungs- oder sonstige regulierte Fachberatung dar. Die Anwendbarkeit hängt vom Einzelfall, der Rechtsordnung und der aktuellen Rechtslage ab. Vor einer Entscheidung sind die Aktualität der genannten Quellen zu prüfen und geeignete Fachberater einzubeziehen.