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Cyber Resilience Act — zuerst landen die Meldepflichten
Der CRA erfasst Produkte mit digitalen Elementen — Software eingeschlossen — auf dem EU-Markt. Die erste scharfe Pflicht ist das Melderegime ab dem 11. September 2026: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, danach Abschlussbericht.
Jetzt: Kenntnis-Trigger definieren, CSIRT/ENISA-Endpunkte kartieren, Schwachstellen-Triage mit der Rechtsanalyse verbinden und vor September einmal proben.
Amtliche Quelle → · Zuletzt geprüft: 2026-07-18
Dieses Material dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Anlage-, Steuer-, Prüfungs- oder sonstige regulierte Fachberatung dar. Die Anwendbarkeit hängt vom Einzelfall, der Rechtsordnung und der aktuellen Rechtslage ab. Vor einer Entscheidung sind die Aktualität der genannten Quellen zu prüfen und geeignete Fachberater einzubeziehen.